Swan wurde geschaffen, um Ihnen nahe zu bleiben, und Gelegenheiten zum Dialog sind uns wichtig, damit wir uns verbessern können. Wenn Sie uns etwas zu sagen haben, schreiben Sie uns hier.
Wenn Sie Kunde sind und mit dem Support, den Sie erhalten haben, nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde über die folgenden Kanäle einreichen:
Unser Team der Beschwerdestelle wird so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 15 Arbeitstagen antworten.
Wenn es in Ausnahmesituationen aus Gründen, auf die es keinen Einfluss hat, nicht rechtzeitig antworten kann, sendet es Ihnen eine Zwischenantwort, in der die Gründe für die Verzögerung und die Frist, bis zu der Sie eine endgültige Antwort erhalten, erläutert werden.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Beschwerden für den Kunden kostenlos ist, unbeschadet der Kosten, die normalerweise mit der gewählten Kommunikationsmethode verbunden sind und von Dritten in Rechnung gestellt werden.
Andere Optionen — Rechtsbehelfe und Mediation
Wenn Sie mit den Antworten von Swan nicht zufrieden sind oder Sie keine Antwort erhalten haben, denken Sie bitte daran, dass Sie sich nach geltendem Recht an den Bank- und Finanzombudsmann (ABF) wenden können.
Das ABF ist ein außergerichtliches Streitbeilegungssystem, das eine einfachere, schnellere und wirtschaftlichere Alternative zum Gerichtsverfahren bietet.
Die ABF ist ein unabhängiges und unparteiisches Gremium, das innerhalb weniger Monate entscheidet, wer Recht hat und wer Unrecht hat.
Allgemeine Informationen zu diesem System und spezifische Informationen zu den eingelegten Beschwerden finden Sie unter:
Bitte beachten Sie, dass vor der Einleitung rechtlicher Schritte eine „Mediation“ versucht werden muss, d. h. die Gegenpartei vor eine der im entsprechenden Register eingetragenen Mediationsstellen vorzuladen und zu versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen. Für die Durchführung dieses obligatorischen „Vermittlungsversuchs“ können beispielsweise die oben genannte ABF, der Bank- und Finanzschlichter und jede andere vom Justizministerium anerkannte Stelle hinzugezogen werden.